KMU Digital ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. Sie fördert die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen – inklusive niedergelassener Ärzt:innen. Für eine Wahlarztordination sind in Summe bis zu 7.400 Euro Förderung möglich, verteilt auf Beratung und Umsetzung. Dieser Artikel fasst zusammen, was Sie als Ordinationsinhaber:in über das Programm wissen müssen.
Maximal möglich
7.400 €
Berechtigt
Niedergelassene Ärzt:innen inkl. Wahlärzt:innen
Dauer Antrag bis Auszahlung
3–5 Monate
Die drei Förderstufen im Überblick
Das Programm besteht aus zwei Säulen: Beratung und Umsetzung. Die Beratung gliedert sich in zwei Stufen – Statusanalyse und Strategieberatung – die in dieser Reihenfolge durchlaufen werden. Erst danach ist die Umsetzungsförderung beantragbar.
Stufe 1 – Beratung
Statusanalyse
400 €
Stufe 2 – Beratung
Strategieberatung
1.000 €
Stufe 3 – Umsetzung
Umsetzungsförderung
bis 6.000 €
In der Statusanalyse wird die digitale Ist-Situation der Ordination strukturiert erfasst: Website, Auffindbarkeit, Patientenflüsse, Verwaltung, IT-Sicherheit. Die Strategieberatung leitet daraus konkrete Maßnahmen ab, inklusive Reihenfolge und Budgetrahmen. Die Umsetzungsförderung deckt anschließend einen Teil der tatsächlichen Investition – etwa Website-Relaunch, Online-Terminbuchung oder ein Patientenportal.
Wer ist förderberechtigt?
- Niedergelassene Ärzt:innen mit eigener Ordination (Wahl- und Kassenärzt:innen)
- Gruppenpraxen – jede:r teilnehmende:r Arzt:in einzeln antragsberechtigt
- Ärztezentren und Primärversorgungseinheiten (PVE)
- Selbstständige Ärzt:innen mit gültiger Berufsberechtigung in Österreich
Nicht berechtigt sind angestellte Ärzt:innen im Krankenhaus ohne eigene Ordination sowie Spitäler und Kliniken selbst. Wenn Sie eine Ordination führen, sind Sie im Regelfall antragsberechtigt – unabhängig davon, ob Sie Kassenverträge haben oder rein privat abrechnen.
Was wird gefördert – und was nicht
Die Trennlinie ist klar: KMU Digital fördert Veränderung, nicht den Erhalt des Status quo. Software-Projekte, externe Beratung und Schulungen sind förderfähig. Hardware und laufende Betriebskosten sind es nicht.
Förderfähig
- Praxis-Website: Neubau, Relaunch, SEO-Optimierung
- Online-Terminbuchung und Patientenportal
- Digitale Anmeldung und papierlose Anamnese
- KI-Telefonassistent und Anrufmanagement
- Telemedizinische Module
- Verwaltungs- und Workflow-Digitalisierung
- Cybersicherheits-Audit und -Maßnahmen
- Schulungen des Teams zu digitalen Tools
Nicht förderfähig
- Hardware: PCs, Laptops, Tablets, Server, Drucker
- Laufende Hosting- und Lizenzgebühren
- Wartungsverträge und Standard-Support
- Verbrauchsmaterial und Möblierung
- Personalkosten der eigenen Ordination
- Projekte, die vor Antragsgenehmigung beginnen
Typische Maßnahmen, die Wahlarztordinationen umsetzen
In der Praxis zeigt sich, dass die folgenden Projekte am häufigsten über KMU Digital finanziert werden, weil sie messbaren Effekt auf Sichtbarkeit oder Effizienz haben:
- Neue Praxis-Website mit SEO-Grundlage, Online-Terminbuchung und barrierefreier Gestaltung.
- Lokale Sichtbarkeit: strukturierte Pflege von Google Business, DocFinder und weiteren Verzeichnissen, inkl. Bewertungsmanagement.
- KI-Telefonassistent, der Anrufe außerhalb der Ordinationszeiten qualifiziert annimmt und Termine vorvermerkt.
- Patientenportal mit DSGVO-konformer Übermittlung von Befunden und Vorabfragebögen.
- Workflow-Digitalisierung in der Anmeldung, Abrechnung und Dokumentation.
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Fachgebiet, Lage und Patientenstruktur ab. Die Strategieberatung (Stufe 2) ist genau der Ort, an dem das festgelegt wird.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Erstgespräch mit einem zertifizierten Berater Klärung der Förderfähigkeit, des Bedarfs und des grundsätzlichen Vorgehens. Üblicherweise kostenlos.
- Antrag für die Beratungsförderung Einreichung über die Förderstelle, gemeinsam mit dem Berater. Bearbeitungsdauer in der Regel wenige Wochen.
- Statusanalyse und Strategieberatung Die geförderten Beratungsleistungen werden durchgeführt. Ergebnis ist ein konkreter Maßnahmenplan.
- Antrag für die Umsetzungsförderung Auf Basis des Maßnahmenplans wird die Förderung der eigentlichen Investition beantragt. Wichtig: Mit der Umsetzung darf erst nach Genehmigung begonnen werden.
- Umsetzung und Abrechnung Das Projekt wird umgesetzt, Rechnungen werden eingereicht, die Förderung wird ausbezahlt.
Warum ein zertifizierter Berater Voraussetzung ist
Wichtig
Geförderte Beratungen dürfen nur durch zertifizierte „Certified Digital Consultants" (CDC) erfolgen. Wer als Ordination eine beliebige Agentur beauftragt und im Nachhinein den Antrag stellt, bekommt keine Förderung – die Zertifizierung hängt an der Person des Beraters, nicht am Projekt.
ordipro ist auf der offiziellen CDC-Liste der WKO als Berater für den Bereich Online-Marketing und Website eingetragen. Das heißt: Beratungsleistungen, die im Rahmen von KMU Digital von ordipro erbracht werden, sind förderfähig.
Was 2026 zu beachten ist
Der klassische Track des Programms ist 2026 zeitweise gesperrt. Aktuell geöffnet ist der GREEN-Track, der die Verlängerung trägt und Digitalisierungsprojekte fördert, die zusätzlich einen ökologischen Effekt haben. Für eine Wahlarztordination heißt das in der Praxis: papierloses Patientenmanagement statt gedruckter Formulare, digitale Anmeldung statt Klemmbrett am Empfang, Cloud-Lösungen statt eines eigenen Servers im Hinterzimmer. Es ist kein anderes Programm, sondern dasselbe mit einem zusätzlichen Filter – den die meisten geplanten Digitalisierungsprojekte ohnehin erfüllen.
Häufige Fragen
Muss ich die Beratung wirklich machen, bevor ich umsetzen darf?
Ja. Die Umsetzungsförderung setzt eine abgeschlossene geförderte Strategieberatung voraus. Ohne Beratung kein Antrag auf Umsetzung – das lässt sich nicht umgehen.
Kann ich mehrere Förderanträge in Folge stellen?
Für KMU Digital gilt eine Obergrenze pro Förderperiode. Wer die volle Beratungs- und Umsetzungsförderung ausgeschöpft hat, ist im Programm vorerst durch. Andere Förderprogramme (z. B. aws, FFG) sind davon unabhängig.
Wer reicht den Antrag ein – ich oder der Berater?
Der Antrag wird formal von der Ordination gestellt. Zertifizierte Berater unterstützen üblicherweise bei der Antragsstellung und stellen sicher, dass die Unterlagen vollständig sind. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Ordination.
Wann wird das Geld ausbezahlt?
Nach abgeschlossener Beratung bzw. abgeschlossener Umsetzung und Vorlage der Rechnungen. Konkret heißt das: Sie gehen zunächst in Vorleistung und erhalten die Förderung als Refundierung nach Abnahme durch die Förderstelle.
Erstgespräch zu KMU Digital Kurz prüfen, ob Ihre Ordination berechtigt ist und welche Maßnahmen Sinn ergeben.
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