Die Frage stellt sich für viele niedergelassene Ärzt:innen in Wien ab dem 40. Lebensjahr — oft im fünften Berufsjahr, wenn der Kassenvertrag eine bestimmte Routine erreicht hat und die Vorstellung von Patient:innen-Stunden statt Patient:innen-Anzahl plötzlich realistisch klingt. Die Rechnung, die in den meisten Foren kursiert, ist die einfache: drei- bis fünfmal höheres Honorar pro Stunde. Das stimmt — und ist trotzdem nur die halbe Wahrheit.
Honorar pro Stunde
3–5× Kasse
Patient:innen-Volumen
~40–60 % Kasse
Risiko-Verschiebung
Auslastungsrisiko zu Ihnen
Die einfache Honorar-Rechnung
Eine Kassenärztin in Wien verdient pro abgerechnetem Patient:innen-Kontakt zwischen 18 und 35 Euro, abhängig von Fach, Leistungsspektrum und Quartal. Bei 25 Patient:innen pro Tag und 220 Arbeitstagen ergibt das einen Bruttoumsatz von etwa 130.000 bis 190.000 Euro im Jahr — bei Kosten zwischen 35 und 50 Prozent bleibt ein Gewinn von 70.000 bis 120.000 Euro vor Steuer.
Eine Wahlärztin im selben Fach mit demselben Stundenaufwand bei 80 bis 150 Euro pro Erstgespräch und entsprechenden Folgehonoraren landet rechnerisch bei einem Stundenumsatz von 150 bis 250 Euro — das Doppelte bis Dreifache pro Stunde. Wer diese Rechnung allein macht, kommt zum klaren Ergebnis: Wechsel lohnt sich. Wer die Rechnung weiterzieht, sieht ein anderes Bild.
Die ehrliche Rechnung: was sich realistisch ändert
Patient:innen-Volumen sinkt. Eine Kassenpraxis hat eine garantierte Patient:innen-Zuteilung über das Sozialversicherungssystem. Eine Wahlpraxis hat das nicht. In den ersten 12 bis 18 Monaten arbeiten die meisten neu gegründeten Wahlordinationen mit 30 bis 50 Prozent der Patient:innen-Anzahl, die sie als Kassenarzt hatten. Das ist nicht Verfall — das ist die natürliche Konsequenz aus dem Wegfall der Versicherungs-Verteilung.
Auslastungsrisiko verschiebt sich vollständig. Als Kassenarzt ist die Praxis voll, weil sie auf der Liste steht. Als Wahlärztin ist sie voll, weil Marketing, Reputation und lokale Sichtbarkeit funktionieren. Der Rückgang zur Hochsaison („Im Sommer kommt niemand”, „Im November verschieben alle den Termin”) trifft Wahlpraxen härter als Kassenpraxen.
Fixe Kosten bleiben, variable Kosten steigen. Miete, Personal, Versicherungen, Software — diese laufen unabhängig von Ihrer Patient:innen-Zahl. Was hinzukommt: Marketing-Budget (typisch 3.000 bis 12.000 Euro pro Jahr), höhere Versicherungsprämien (Berufshaftpflicht für Wahlärzt:innen ist 15–30 Prozent teurer), professionelle Buchhaltung mit Honorarnoten-Erstellung.
Patient:innen-Mix ändert sich strukturell. Wahlärzt:innen sehen vermehrt Patient:innen mit privater Zusatzversicherung, Selbstzahler:innen und Patient:innen mit komplexen Anliegen, die kürzere Wartezeiten priorisieren. Die typische „Akut-Sprechstunde” verschwindet.
Fünf Faktoren, die für den Wechsel sprechen
- Bestehende Reputation in der eigenen Patient:innen-Klientel — wer mindestens 30–40 Prozent Stammpatient:innen über den Wechsel mitnehmen kann, startet nicht bei null
- Spezialisierung auf ein klar umrissenes Krankheitsbild — Wahlärzt:innen ranken besser bei spezifischen Suchen als bei „Allgemeinarzt in der Nähe"
- Lange Gespräche als persönliches Modell — das Kassensystem belohnt 8–12-Minuten-Termine, das Wahlmodell 30–60-Minuten-Termine
- Geographisch bevorzugte Lage (Innenstadt-Bezirke, U-Bahn-Nähe) — Patient:innen sind weiter mobil bereit, wenn die Erreichbarkeit stimmt
- Ausreichende finanzielle Reserve für 12–18 Monate Übergang — ohne Puffer wird der Wechsel zur Existenz-Frage
Fünf Faktoren, die dagegen sprechen
- Praxis-Modell „viele kurze Akutkontakte" — funktioniert in der Kasse, nicht im Wahlsystem
- Außenbezirke mit hauptsächlich kassenversicherter Bevölkerung — die Patient:innen-Zahlungsbereitschaft ist statistisch niedriger
- Hohe persönliche Aversion gegen Verkaufs- und Marketing-Tätigkeit — die ist im Wahlsystem unverzichtbar
- Familien-Phase mit Notwendigkeit zu planbaren Einkünften — Kassenmodell ist stabiler
- Nähe zur Pension (< 5 Jahre) — die Anlauf-Investition rechnet sich nicht mehr
Übergangsfristen und Vertragsbindung
Was die ÖGK und die KV Wien tatsächlich verlangen
Die Kündigung eines Einzelvertrags mit der ÖGK ist quartalsweise möglich, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende. Wer also zum 31. Dezember austreten möchte, muss spätestens Ende Juni kündigen. Während der Übergangsphase ist die parallele Tätigkeit als Wahlärzt:in zulässig — das heißt: Sie können die Wahlpraxis bereits aufbauen, während Sie noch Kassenpatient:innen sehen. Diese sechs Monate sind der wertvollste Übergang.
Das Hybrid-Modell: Wahlarzt mit Kassenvertrag in Teilbereichen
Eine wenig diskutierte Variante: bestehender Kassenvertrag bleibt, aber bestimmte Leistungen werden als Wahlleistung außerhalb des Vertrags angeboten — typischerweise Vorsorgeuntersuchungen mit längerer Gesprächsdauer, Komplexmedizin, Privatleistungen, die ohnehin nicht im Kassentarif enthalten sind. Vorteil: Auslastungsrisiko bleibt minimal. Nachteil: organisatorisch komplexer (zwei Abrechnungssysteme), Patient:innen-Kommunikation muss eindeutig sein, ÖÄK-rechtliche Abgrenzung ist strikt.
Hybridmodelle funktionieren am besten für etablierte Praxen, die einen Teil des Kassenvolumens auf Wahlleistung umlenken wollen, ohne den ganzen Vertrag zu kündigen. Sie funktionieren schlecht für Neugründungen, weil die Aufmerksamkeit zwischen zwei Modellen aufgeteilt wird.
Beispielrechnung: Allgemeinmedizinerin 45, Wien 7. Bezirk
Status quo
Kassenpraxis
~95.000 € Gewinn
Jahr 1 nach Wechsel
Wahlpraxis im Aufbau
~55.000 € Gewinn
Jahr 3 nach Wechsel
Wahlpraxis etabliert
~140.000 € Gewinn
Das Beispiel zeigt das typische Muster: Jahr 1 ist ein Einkommens-Rückschritt. Jahr 2 stabilisiert sich. Ab Jahr 3 liegt die Wahlpraxis bei der gut geführten Variante deutlich über dem Kassen-Niveau — bei weniger Patient:innen pro Tag und längeren Gesprächen. Wer den Übergang ohne diesen Einkommens-Knick erwartet, plant unrealistisch und verbraucht in den ersten 18 Monaten Reserven, die nicht eingeplant waren.
Eine Faustregel
Wer mit 35 ein:e gute:r Kassenarzt:ärztin ist, wird mit 50 ein:e bessere:r Wahlarzt:ärztin sein — vorausgesetzt, die ersten zwei Jahre nach dem Wechsel sind finanziell und persönlich verkraftbar. Wer mit 55 in die Selbständigkeit als Wahlärzt:in startet, ohne vorher Sichtbarkeit aufgebaut zu haben, geht ein vermeidbares Risiko ein.
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