Die häufigste Methode, ein Wahlarzthonorar festzulegen, ist ein Blick zum Kollegen im Nebenhaus. Das ist keine Preisfindung, das ist Plagiat — und der Kollege rechnet wahrscheinlich auch falsch. Wer eine Wahlarztordination eröffnet oder einen Honorarschritt überlegt, braucht eine eigene Kalkulation. Sie ist überschaubar, dauert einen Nachmittag, und entscheidet über den Unterschied zwischen einer Praxis, die sich trägt, und einer, die jeden Monat heimlich draufzahlt.
Spannweite Erstgespräch
75–250 €
Vorgaben der Ärztekammer
keine festen Tarife
Realistischer Stundensatz
≥ 220 €/h
Was die Ärztekammer (nicht) regelt
Die Österreichische Ärztekammer schreibt für Wahlärzt:innen keine festen Honorare vor. Die Werberichtlinien der ÖÄK verlangen, dass das Honorar „angemessen” ist, dass Patient:innen vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informiert werden, und dass die Honorarnote nachvollziehbar ist. Mehr nicht. Dumping ist standesrechtlich heikel, eine Obergrenze gibt es nicht.
Daraus folgt: Die Preisfindung liegt vollständig bei Ihnen. Die ÖÄK-Honorarordnung existiert als Empfehlung, sie ist aber kein Tarif und für Wahlärzt:innen rechtlich nicht bindend. Sie können sich daran orientieren, müssen es aber nicht.
Die Rechnung in fünf Schritten
- Selbstkosten der Ordination ermitteln. Miete, Personal, Versicherungen, Software, Steuerberater, Reinigung, Material, Honorarabgabe an die Ärztekammer, Investitionsrücklage. Alles, was monatlich anfällt, ob Sie behandeln oder nicht.
- Soll-Einkommen festlegen. Was müssen Sie netto verdienen, damit die Ordination ihren Zweck erfüllt? Davor stehen Einkommensteuer (progressiv bis 55 %), GSVG-Beiträge (rund 27 % vom Gewinn) und gegebenenfalls Umsatzsteuer auf nicht-heilkundliche Leistungen.
- Verfügbare Patientenstunden zählen. Eine 40-Stunden-Woche ergibt keine 40 Patientenstunden. Realistisch sind 20–25 Stunden direkter Patientenkontakt; der Rest geht für Dokumentation, Telefonate, Befunde, Pausen und Urlaubsvorbereitung weg.
- Stundensatz berechnen. (Selbstkosten + Brutto-Soll-Einkommen) ÷ Patientenstunden pro Monat. Das ist der Stundensatz, unter dem die Ordination strukturell verliert.
- Auf einzelne Leistungen herunterbrechen. Erstgespräch 45 Minuten, Folgetermin 20 Minuten, Befundbesprechung 15 Minuten. Stundensatz × Dauer = Honorar.
Beispielrechnung: Wahlarztordination Wien, Innenstadt
Eine Allgemeinmedizinerin eröffnet eine Wahlarztordination im 1. Bezirk. Allein arbeitend, 22 Patientenstunden pro Woche, eine Ordinationsassistentin halbtags.
Schritt 1
Selbstkosten
8.500 €
Schritt 2
Brutto-Soll
10.500 €
Schritt 3
Patientenstunden
88 h / Monat
Schritt 4
Stundensatz
~216 €/h
Aus 216 € pro Stunde lassen sich konkrete Honorare ableiten: ein Erstgespräch mit 45 Minuten kostet etwa 162 €, ein Folgetermin mit 20 Minuten rund 72 €, eine ausführliche Befundbesprechung mit 30 Minuten etwa 108 €. Wer 80 € für ein Erstgespräch nimmt, weil die Kollegin um die Ecke das auch macht, arbeitet auf eigene Kosten.
Was in die Rechnung gehört — und was nicht
In die Rechnung
- Alle fixen und variablen Selbstkosten
- Eigenes Soll-Einkommen brutto, nicht netto
- Versicherungs- und Krankheitspuffer
- Investitionsrücklage (Geräte, Renovierung)
- Urlaub, Fortbildung, Krankenstandstage
- Honorarabgabe an die Ärztekammer
Nicht in die Rechnung
- „Was der Kollege nimmt"
- „Was die Versicherung erstattet" (das ist die Sicht der KVA, nicht Ihre)
- „Was die Patient:innen zahlen wollen"
- Bauchgefühl, Rundungslogik auf „glatte" Beträge
- Honorare aus der Anstellungszeit
Der zweite Punkt verdient Erklärung. Eine private Krankenversicherung erstattet typischerweise Werte aus der ÖÄK-Honorarordnung. Das ist das Erstattungs-Niveau der Versicherung, nicht das Kosten-Niveau Ihrer Ordination. Wenn Sie Ihre Honorare an der Erstattungstabelle ausrichten, kalkulieren Sie aus Patient:innen-Sicht und nicht aus Ihrer eigenen — und übernehmen die Differenz selbst.
Drei Tarifmodelle, die in der Praxis funktionieren
Wenn die Rechnung steht, bleibt die Frage: nach welcher Logik die einzelnen Leistungen bepreisen?
- Zeit-basiert. Ein einheitlicher Stundensatz, runtergerechnet auf die Dauer jeder Leistung. Einfach zu kommunizieren, transparent, gut für sprechende Disziplinen (Innere Medizin, Psychiatrie, Allgemeinmedizin). Nachteil: kurze, komplexe Eingriffe werden unterbezahlt.
- Leistungs-basiert mit Faktor. Die ÖÄK-Honorarordnung als Referenz, multipliziert mit einem konstanten Faktor (üblich sind 1,5× bis 2,2×, abhängig von Fach und Standort). Vorteil: passt zu Patient:innen, die die Honorarordnung kennen. Nachteil: ÖÄK-Werte sind teils veraltet, der Faktor muss regelmäßig nachgeschärft werden.
- Pauschal pro Anliegen. Erstgespräch fix, Folgetermin fix, Komplexbehandlung fix. Ideal für Disziplinen mit gleichartigen Patientenkontakten (Dermatologie, Augenheilkunde). Erleichtert die Vorab-Information und reduziert Diskussionen über Minutenpreise.
Eine Kombination ist üblich: zeit-basiert für Gespräche, pauschal für standardisierte Eingriffe, faktor-basiert für alles dazwischen. Wichtig ist nur, dass das Modell intern konsistent ist und Patient:innen vorab nachvollziehen können, was sie erwartet.
Pflichtangaben auf der Honorarnote
Honorarnote — was drauf muss
Datum der Leistung, klare Bezeichnung der Leistung (keine bloße Code-Liste), Honorarbetrag, Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG bei heilkundlicher Tätigkeit, Name und Ordinationsadresse mit Arzt-ID-Nummer der Ärztekammer. Bei Kleinunternehmer:innen zusätzlich der entsprechende Hinweis. Eine ELGA-Eintragspflicht besteht für Honorarnoten nicht.
Wahlärzt:innen können Patient:innen eine Honorarnote zur Vorlage bei der Krankenkasse oder Privatversicherung ausstellen — das ist Service, keine Pflicht. Die Erstattungsfähigkeit hängt nicht von der Form der Note ab, sondern von der heilkundlichen Indikation und davon, ob die Versicherung Wahlarzt-Leistungen überhaupt im Tarif hat.
Warum die meisten zu billig anfangen
Der häufigste Fehler beim Eröffnen einer Wahlarztordination ist der bewusst niedrige Einstiegspreis, um „Patient:innen zu gewinnen”. Die Logik klingt plausibel, ist aber falsch. Patient:innen, die wegen eines niedrigen Honorars kommen, bleiben wegen eines niedrigen Honorars. Wer später die Preise erhöhen will, verliert genau die Klientel, die sich am Preis orientiert hat — und gewinnt selten die preis-unsensiblen dazu, weil die längst beim teureren Kollegen sind.
Honorare nach oben zu korrigieren ist außerdem unangenehm: Bestandspatient:innen fragen nach, eine Erhöhung um 20 % wirkt drastisch, eine Erhöhung um 5 % wirkt knausrig, ein Sprung in vier Stufen über zwei Jahre wirkt orientierungslos. Wer von Anfang an knapp über dem rechnerischen Stundensatz beginnt, spart sich diese Kommunikation. Patient:innen, die zur richtigen Praxis passen, kommen ohnehin nicht über den Preis.
Was ein höheres Honorar legitimiert — und was nicht
Honorar lässt sich kommunikativ stützen. Pünktlichkeit, kurze Wartezeiten, lange Gesprächszeiten, telefonische Erreichbarkeit zwischen Terminen, Spezialisierung auf ein klar umrissenes Krankheitsbild: all das rechtfertigt aus Patient:innen-Sicht ein höheres Honorar und sollte auf der Website und im Erstgespräch sichtbar sein.
Standesrechtlich heikel sind dagegen Aussagen über bessere Behandlungsergebnisse, „modernste” Geräte, längere Erfahrung als andere Ordinationen oder Heilversprechen jeder Art. Die ÖÄK-Werberichtlinien lassen wenig Spielraum, und eine Anzeige durch eine:n Kollegin oder Kollegen kostet mehr Zeit als die paar zusätzlichen Patient:innen einbringen, die eine solche Formulierung anlockt. Honorar legitimiert sich über Struktur und Konstanz, nicht über Selbstüberhöhung.
Drei Zahlen, die jede:r Wahlärzt:in zur Hand haben sollte
- Den realistischen Stundensatz der eigenen Ordination, einmal pro Jahr nachgerechnet
- Die Marge auf die meistverkaufte Leistung (Erstgespräch oder Standardtermin) — wenn die Marge unter 20 % der Selbstkosten liegt, kalkuliert die Ordination zu knapp
- Die Auslastungsschwelle: ab wie vielen Patientenstunden pro Woche die Ordination break-even ist. Wenn diese Zahl über 70 % der eigenen Kapazität liegt, ist der Puffer für Urlaub und Krankheit weg.
Wer diese drei Zahlen kennt, trifft Honorarentscheidungen sachlich. Wer sie nicht kennt, trifft sie nach Bauchgefühl — und das Bauchgefühl ist bei Ärzt:innen, die einen Großteil ihrer Ausbildung im Krankenhaus mit fixem Gehalt verbracht haben, systematisch zu niedrig kalibriert.
Die Selbstkosten-Rechnung steht und das Honorar ist gesetzt — bleibt die Frage, wie die richtigen Patient:innen erfahren, dass es Sie gibt. Das ist der Teil, den wir bei ordipro übernehmen.
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