Was eine Arzt-Homepage in Österreich darf und muss
Impressum nach Mediengesetz, Anbieterkennzeichnung nach E-Commerce-Gesetz, berufsbezogene Angaben nach Ärztegesetz und eine Datenschutzerklärung: das ist Pflicht, auch für die kleinste Ordination.
Dazu kommt das Berufsrecht. Die Österreichische Ärztekammer verlangt sachliche Information: keine Superlative wie „bester Hautarzt Wiens“, keine Heilversprechen. Bei ästhetischen Eingriffen verbietet das ÄsthOpG Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung.
Wir schreiben die Texte so, dass sie beides sind: auffindbar und beanstandungsfrei.